Nutzungsreglement 

Grundsätze

Geltungsbereich
Das Nutzungsreglement regelt die Benützung des Hundespielplatzes, die Öffnungszeiten, die Rechte, Aufgaben und Pflichten der Benützer sowie die Pflege des Platzes.

Eigentumsverhältnisse
Der Hundespielplatz Eiken ist im Eigentum der Gemeinde Eiken und wird dem Verein Hundespielplatz Eiken
(im Folgenden Verein genannt) zur Nutzung überlassen. Die Bedingungen sind in einer Nutzungsvereinbarung festgehalten. Die Umzäunung, die Farnisbauten sowie weitere Gestaltungselemente sind Eigentum des Vereins.

Benützungsrechte
Der Hundespielplatz steht den Mitgliedern des Vereins ganzjährig zur Nutzung gemäss Vereinsstatuten offen.

Platzbelegung
Mitglieder müssen sich vor der Platznutzung nicht anmelden. Die Häufigkeit der Nutzung ist in Rücksichtnahme auf andere Mitglieder zu planen. Gegen Gebühr ist es möglich, den Platz zur alleinigen Nutzung zu buchen.

Reklamen, Werbeträger
Das Aufstellen und Anbringen von Reklame- und Werbeträgern auf dem Hundespielplatz bedarf eines Antrags an den Vorstand des Vereins. Bei positiver Beurteilung beantragt der Vorstand beim Gemeinderat die Bewilligung.

Platzaufsicht
Der Hundespielplatz wird nicht beaufsichtigt. Die Vereinsmitglieder haben sich an die Statuten und das Nutzungsreglements zu halten. Zuwiderhandlungen werden im Vorstand behandelt und entsprechend geahndet. Den Vorstandsmitgliedern und dem Platzwart steht Weisungsbefugnis zu. Sie sind ermächtigt, Personen, welche sich nicht an die Statuten und das Nutzungsreglement halten, vom Platz zu weisen und beim Vorstand zu verzeigen.

Parkplätze / WC-Anlage
Die Parkplätze (gekennzeichnete Parkflächen) sowie die WC-Anlage des Sportplatzes Netzi stehen den Benützern und Besuchern des Hundespielplatzes zur Verfügung. Das generelle Rauchverbot in der WC-Anlage ist zu beachten.

 

Benützungsordnung

Grundsätzliches
Der Hundespielplatz bietet die Möglichkeit im geschützten Umfeld das Abrufen der Hunde zu üben und diese miteinander spielen zu lassen.
Die Benützer und Besucher des Hundespielplatzes verpflichten sich zu korrektem, respektvollem und fairem Umgang untereinander und gegenüber ihren Hunden.
Die Tierschutzvorschriften sind einzuhalten.
Der Hundespielplatz ist vor jeglicher Beschädigung und übermässiger Beanspruchung zu schützen. Das Graben durch Hunde ist sofort zu unterbinden und der Schaden umgehend fachgerecht zu beheben.
Der Hundespielplatz ist nach der Nutzung in sauberem, einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Alle Spielgeräte (auch die defekten) sind mitzunehmen. Hundekot ist unverzüglich aufzunehmen und samt verschlossenem Gebinde in den dafür bestimmten Behältern zu entsorgen.

Betriebszeiten
Der Hundespielplatz ist von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr offen.
Bei besonderen Witterungsverhältnissen (Trockenheit, Nässe) ist der Platz mit entsprechender Rücksicht zu nutzen oder zu schonen.
Während Sportanlässen oder Trainingseinheiten auf dem Sportplatz Netzi kann der Hundespielplatz geschlossen werden.

Platzbelegung / Nutzungsplan
Nach Eingang des Mitgliederbeitrages erhalten die Mitglieder den Zugangscode zum Hundespielplatz. Mitglieder müssen sich vor der Platznutzung nicht anmelden. Die Häufigkeit der Nutzung ist in Rücksichtnahme auf andere Mitglieder zu planen. Die anwesenden Hundebesitzer sprechen sich ab, ob und wie ihre Hunde miteinander spielen können. Die Hundehalter beaufsichtigen die Hunde gemeinsam und tragen die Verantwortung für eventuelle Raufereien und deren Konsequenzen.
Gegen Gebühr ist es möglich, den Platz zur alleinigen Nutzung zu buchen. Halter von läufigen Hündinnen nutzen den Platz während der Läufigkeit nur alleine und zu reservierten Zeiten. Die Buchung kann via Internet im Nutzungsplan erfolgen.
Es ist strengstens untersagt, Hunde unbeaufsichtigt auf dem Hundespielplatz zu lassen.

Hundegebell / Versäuberung
Unnötiges Hundegebell ist zu vermeiden und zu unterbinden.
Die Hunde sollen vor dem Benützen des Hundespielplatzes zum Versäubern geführt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen 1. April und 31. Oktober, verboten ist. Ausserhalb der Vegetationszeit dürfen nur kurz gemähte Wiesen betreten werden.

Allgemeines

Haftung
Bei fahrlässiger oder mutwilliger Sachbeschädigung an der Anlage (Gelände, Umzäunung, Bauten, gestalterische Elemente, Tafeln, Werbeträgern usw.) haftet der Schadensverursacher. Ist der Schadensverursacher minderjährig, haftet der gesetzliche Vertreter.
Schäden sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
Die Benützung des Hundespielplatzes geschieht auf eigene Verantwortung der Mitglieder oder Besucher.
Jegliche Haftung für Unfälle oder Diebstähle, welche im Zusammenhang mit der Benützung des Hundespielplatzes stehen, werden vom Verein Hundespielplatz Eiken abgelehnt.

Versicherung (Haftpflicht / Hundehaftpflicht) ist Sache der Benutzer resp. Besucher des Hundespielplatzes.

Schutz des benachbarten Grundeigentums
Die Benützer des Hundespielplatzes haben alles zu unternehmen, um das benachbarte Grundeigentum vor übermässigen Einwirkungen zu schützen.
Das Betreten von landwirtschaftlichen Kulturen ohne wichtigen Grund ist verboten.
Landwirtschaftliche Kulturen dürfen nicht befahren werden (Parkierungsverbot).
Im Bereich der Sportanlage resp.ausserhalbdes Hundespielplatzes sind die Hunde an der Leine zu führen.

Dieses Nutzungsreglement wurde an der Vorstandssitzung vom 10. August 2011 verabschiedet.