Statuten

 

Name und Sitz

Der Verein Hundespielplatz Eiken ist ein Verein im Sinne Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Eiken.

 

Zweck

Der Verein bezweckt seinen Mitgliedern für ihre Hunde eine artgerechte Spiel- und Auslaufmöglichkeit anzubieten. Das Bewegen ohne Leine im geschützten Rahmen und das Fördern von Kommunikation und Sozialkompetenz zwischen Hunden ist Ziel des Vereins. Er kann begleitete Gruppenbegegnungen organisieren und durchführen.

 

Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks wird der Verein durch die Beiträge der Mitglieder sowie Einnahmen aus der Belegung des Hundespielplatzes finanziert. Die Mitgliederbeiträge werden von der Generalversammlung festgelegt, die alle zwei Jahre stattfindet.

 

Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, welche Hundehalterin oder Hundehalter ist. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; die definitive Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod

 

Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jeweils auf Ende des Kalenderjahres möglich. Das Austrittsgesuch muss schriftlich an die Präsidentin/den Präsidenten gerichtet werden. Es wird keine Rückvergütung des Mitgliederbeitrags ausgerichtet. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid vor der Generalversammlung anfechten.

 

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a)     die Generalversammlung

b)     der Vorstand

c)      die Rechnungsrevisoren

Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann durch die Mehrheit des Vorstands einberufen werden.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 3 Wochen im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
  • Festsetzung und Änderung der Statuten
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Beschluss über das Jahresbudget
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrags
  • Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

Der Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus 5 Personen:
  • Präsident/in, hält den Kontakt zu den Behörden
  • Vize-Präsident/in
  • Aktuar/in
  • Kassier/in, regelt die Finanzen des Vereins Hundespielplatz Eiken
  • Technische/r Leiter/in, ist unter anderem zuständig für die Organisation und Durchführung der Gruppenbegegnungen

Der Vorstand wird alle 2 Jahre neu gewählt.

Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er formuliert ein Reglement, welches den Betrieb des Hundespielplatzes regelt.

Der Vorstand ist mit drei Personen beschlussfähig. Sollte ein Stichentscheid notwendig sein, fällt diesen die Präsidentin/der Präsident.

 

Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren/innen, die nicht Mitglieder des Vorstandes sein dürfen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Sie kontrollieren die Buchführung und führen mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durch.

 

Unterschrift

Unterschriftsberechtigt ist die Präsidentin gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

 

Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann an der Generalversammlung mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vermögen einer vom Vorstand bestimmten Institution zu.

 

Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 21. Februar 2011 angenommen worden und mit diesem Datum in Kraft getreten.

Statutenänderung: Generalversammlung vom 27.3.2019