Verein Hundespielplatz Eiken
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Der Verein
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Statuten
Name und Sitz
Der Verein Hundespielplatz Eiken ist ein Verein im
Sinne Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Eiken.
Zweck
Der Verein bezweckt den Hunden eine artgerechte
Spiel-
Das Areal ist jedoch kein öffentlicher
Versäuberungsplatz.
Der Hundespielplatz soll die Plattform bieten, dass
Hunde mit dem Sozialpartner Mensch und vor allem mit dem Sozialpartner Hund
spielen lernen dürfen.
Unser Anliegen ist es, das Spielen in einem
geschützten Rahmen anzubieten, ihnen aber auch die Möglichkeit zu geben ihre
Kommunikation und Sozialkompetenz auszubauen und zu verbessern.
Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein
über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung
festgelegt werden. Zuwendungen und Spenden zum Unterhalt oder Förderung des
Hundespielplatzes Eiken sind willkommen.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Einzel-
Die Platzmiete wird ebenfalls an der
Generalversammlung beschlossen. Belegungsplan via Homepage.
Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede
natürliche Person werden, welche Hundehalterin oder Hundehalter ist.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Über
die definitive Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen
durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist auf Ende eines Kalenderjahres
möglich.
Das Austrittsgesuch muss an die Präsidentin gerichtet
werden. Es wird keine Rückvergütung des Mitgliederbeitrags ausgerichtet. Ein
Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen
werden.
Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das
Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
Die Generalversammlung
Der Vorstand
Die Rechnungsrevisoren
Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die
Generalversammlung.
Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich
statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 3 Wochen
zum voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben:
Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der
Rechnungsrevisoren
Festsetzung und Änderung der Statuten
Abnahme der Jahresrechnung
Beschluss über das Jahresbudget
Festsetzung des Mitgliederbeitrags
Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine
Stimme; die Beschlusserfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Personen:
Präsident(in), diese(r) hält den Kontakt zu den Behörden
Vize-
Aktuar(in)
Kassierer(in), diese(r) regelt die Finanzen des Vereins
Hundespielplatz Eiken
Technische(r) Leiter(in)
Der Vorstand wird alle 4 Jahre neu gewählt.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und
führt die laufenden Geschäfte.
Die Revisoren
Die Generalversammlung wählt jährlich zwei
Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal
jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die
Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des
Vorstandes.
Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das
Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können mit der Mehrheit vom
Vorstand und der anwesenden Mitglieder abgeändert werden. Zudem kann bei Bedarf
jederzeit, unter einer Avisierungsfrist von 3 Wochen, eine ausserordentliche
Generalversammlung einberufen werden. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten,
welcher dann die Generalversammlung einberuft.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit der einfachen
Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden, wenn mindestens drei
Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an
der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung
abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher
Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend
sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vermögen einer vom Vorstand
bestimmten Institution zu.
Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom
3. Februar 2011 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Ort, Datum:
Präsidentin:
Vize-
Aktuarin
Kassiererin
Technische Leiterin