Grundsätze
Geltungsbereich
Das Nutzungsreglement regelt die
Benützung des Hundespielplatzes, die Öffnungszeiten, die
Rechte, Aufgaben und Pflichten der Benützer sowie die Pflege
des Platzes.
Eigentumsverhältnisse
Der Hundespielplatz Eiken ist im
Eigentum der Gemeinde Eiken und wird dem Verein
Hundespielplatz Eiken
(im Folgenden Verein genannt) zur
Nutzung überlassen. Die Bedingungen sind in einer
Nutzungsvereinbarung festgehalten. Die Umzäunung, die
Farnisbauten sowie weitere Gestaltungselemente sind Eigentum
des Vereins.
Benützungsrechte
Der Hundespielplatz steht den
Mitgliedern des Vereins ganzjährig zur Nutzung gemäss
Vereinsstatuten offen.
Platzbelegung
Mitglieder müssen sich vor der
Platznutzung nicht anmelden. Die Häufigkeit der Nutzung ist
in Rücksichtnahme auf andere Mitglieder zu planen.
Gegen Gebühr ist es möglich, den
Platz zur alleinigen Nutzung zu buchen.
Reklamen, Werbeträger
Das Aufstellen und Anbringen von
Reklame-
und Werbeträgern auf dem Hundespielplatz bedarf eines
Antrags an den Vorstand des Vereins. Bei positiver
Beurteilung beantragt der Vorstand beim Gemeinderat die
Bewilligung.
Platzaufsicht
Der Hundespielplatz wird nicht
beaufsichtigt. Die Vereinsmitglieder haben sich an die
Statuten und das Nutzungsreglements zu halten.
Zuwiderhandlungen werden im Vorstand behandelt und
entsprechend geahndet. Den Vorstandsmitgliedern und dem
Platzwart steht Weisungsbefugnis zu. Sie sind ermächtigt,
Personen, welche sich nicht an die Statuten und das
Nutzungsreglement halten, vom Platz zu weisen und beim
Vorstand zu verzeigen.
Parkplätze / WC-Anlage
Die Parkplätze (gekennzeichnete
Parkflächen) sowie die WC-Anlage
des Sportplatzes Netzi stehen den Benützern und Besuchern
des Hundespielplatzes zur Verfügung.
Das generelle Rauchverbot in der
WC-Anlage
ist zu beachten.
Benützungsordnung
Grundsätzliches
Der Hundespielplatz bietet die
Möglichkeit im geschützten Umfeld das Abrufen der Hunde zu
üben und diese miteinander spielen zu lassen.
Die Benützer und Besucher des
Hundespielplatzes verpflichten sich zu korrektem,
respektvollem und fairem Umgang untereinander und gegenüber
ihren Hunden.
Die Tierschutzvorschriften sind
einzuhalten.
Der Hundespielplatz ist vor
jeglicher Beschädigung und übermässiger Beanspruchung zu
schützen. Das Graben durch Hunde ist sofort zu unterbinden
und der Schaden umgehend fachgerecht zu beheben.
Der Hundespielplatz ist nach der
Nutzung in sauberem, einwandfreiem Zustand zu hinterlassen.
Alle Spielgeräte (auch die defekten) sind
mitzunehmen. Hundekot ist unverzüglich aufzunehmen und samt
verschlossenem Gebinde in den dafür bestimmten Behältern zu
entsorgen.
Betriebszeiten
Der Hundespielplatz ist von 07.00
bis 22.00 offen.
Bei besonderen
Witterungsverhältnissen (Trockenheit, Nässe) ist der Platz
mit entsprechender Rücksicht zu nutzen oder zu schonen.
Während Sportanlässen oder
Trainingseinheiten auf dem Sportplatz Netzi kann der
Hundespielplatz geschlossen werden.
Platzbelegung / Nutzungsplan
Nach Eingang des
Mitgliederbeitrages erhalten die Mitglieder den Zugangscode
zum Hundespielplatz. Mitglieder müssen sich vor der
Platznutzung nicht anmelden. Die Häufigkeit der Nutzung ist
in Rücksichtnahme auf andere Mitglieder zu planen. Die
anwesenden Hundebesitzer sprechen sich ab, ob und wie ihre
Hunde miteinander spielen können. Die Hundehalter
beaufsichtigen die Hunde gemeinsam und tragen die
Verantwortung für eventuelle Raufereien und deren
Konsequenzen.
Gegen Gebühr ist es möglich, den
Platz zur alleinigen Nutzung zu buchen. Halter von läufigen
Hündinnen nutzen den Platz während der Läufigkeit nur
alleine und zu reservierten Zeiten. Die Buchung
kann via Internet im Nutzungsplan erfolgen.
Es ist strengstens untersagt,
Hunde unbeaufsichtigt auf dem Hundespielplatz zu lassen.
Hundegebell / Versäuberung
Unnötiges Hundegebell ist zu
vermeiden und zu unterbinden.
Die Hunde sollen vor dem Benützen
des Hundespielplatzes zum Versäubern geführt werden. Dabei
ist zu beachten, dass das Betreten von Wiesen und Äckern
während der Vegetationszeit, d.h. zwischen 1. April und 31.
Oktober, verboten ist. Ausserhalb der Vegetationszeit dürfen
nur kurz gemähte Wiesen betreten werden.
Allgemeines
Haftung
Bei fahrlässiger oder mutwilliger
Sachbeschädigung an der Anlage (Gelände, Umzäunung, Bauten,
gestalterische Elemente, Tafeln, Werbeträgern usw.) haftet
der Schadensverursacher. Ist der Schadensverursacher
minderjährig, haftet der gesetzliche Vertreter.
Schäden sind unverzüglich dem
Vorstand zu melden.
Die Benützung des
Hundespielplatzes geschieht auf eigene Verantwortung der
Mitglieder oder Besucher.
Jegliche Haftung für Unfälle oder
Diebstähle, welche im Zusammenhang mit der Benützung des
Hundespielplatzes stehen, werden vom Verein Hundespielplatz
Eiken abgelehnt.
Versicherung (Haftpflicht /
Hundehaftpflicht) ist Sache der Benutzer resp. Besucher des Hundespielplatzes.
Schutz des benachbarten
Grundeigentums
Die Benützer des
Hundespielplatzes haben alles zu unternehmen, um das
benachbarte Grundeigentum vor übermässigen Einwirkungen zu
schützen.
Das Betreten von
landwirtschaftlichen Kulturen ohne wichtigen Grund ist
verboten.
Landwirtschaftliche Kulturen
dürfen nicht befahren werden (Parkierungsverbot).
Im Bereich der Sportanlage
resp.ausserhalbdes Hundespielplatzes sind die Hunde an der Leine zu führen.
Dieses Nutzungsreglement wurde an
der Vorstandssitzung vom 10. August 2011 verabschiedet.